Artikel in der Berliner Zeitung

BSW Landesverband Berlin

Josephine Thyrêt, Co-Landesvorsitzende des BSW-Landesverbandes Berlin, hat der Staatsanwaltschaft Berlin sowie dem Generalbundesanwalt einen Strafantrag mit der Bitte um strafrechtliche Prüfung einer Äußerung von Marie-Agnes Strack-Zimmermann übermittelt.

Anlass ist ein  am 1. September 2026 veröffentlichtes, fünfminütiges WELT-TV-Interview über mögliche deutsche Reaktionen auf mutmaßlich von Russland ausgehende hybride Aktivitäten. WELT stellte dabei folgende Aussage als Überschrift des Videos heraus:

„Ukraine weiter unterstützen, Assets nutzen, Russen aus dem Land werfen, das Geld sperren“

Das Video wurde von WELT am 1. September 2026 unter dieser Überschrift veröffentlicht. Die maßgebliche Passage beginnt nach unserer Dokumentation bei etwa Minute 2:38. (Welt)

Der eingereichte Schriftsatz bittet insbesondere um Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 StGB erfüllt sein könnten. Ergänzend wird angeregt, unter Einbeziehung des vollständigen Interviews zu prüfen, ob weitere strafrechtliche Vorschriften – darunter § 80a StGB in Verbindung mit § 13 VStGB – berührt sein könnten.

Damit verbinden wir ausdrücklich keine Feststellung, dass Frau Strack-Zimmermann eine Straftat begangen hat.

Welche rechtliche Bedeutung der Äußerung zukommt, ob ein Anfangsverdacht besteht und ob einzelne Straftatbestände erfüllt sein könnten, ist ausschließlich Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls der Gerichte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gerade deshalb bitten wir um Sicherung und Würdigung des vollständigen Interviews und um eine unabhängige rechtsstaatliche Bewertung seines Gesamtzusammenhangs.

Für diese Prüfung sind aus unserer Sicht sowohl der allgemeine Kontext als auch die präzise Wortwahl entscheidend.

In der betreffenden Passage ist nicht von Agenten, Straftätern, sanktionierten Personen oder Menschen die Rede, bei denen ein konkreter gesetzlicher Ausweisungsgrund festgestellt worden wäre. Verwendet wird vielmehr ohne unmittelbar erkennbare Einschränkung der Begriff „Russen“.

Auch die Formulierung „aus dem Land werfen“ unterscheidet sich erheblich von rechtsstaatlich bestimmten Formulierungen wie „Aufenthaltsstatus überprüfen“, „Sanktionsvoraussetzungen prüfen“ oder „bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausweisen“.

Hinzu kommt der unmittelbare sprachliche Zusammenhang mit weiteren staatlichen Maßnahmen: „Assets nutzen“, „Russen aus dem Land werfen“ und „das Geld sperren“.

Ob diese Wortwahl im strafrechtlichen Sinne die Schwelle insbesondere zu einer Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen im Sinne des § 130 StGB erreicht, haben nicht wir politisch vorwegzunehmen. § 130 Abs. 1 StGB stellt hierfür konkrete und hohe Voraussetzungen auf. Genau diese Prüfung soll der Rechtsstaat vornehmen. (Gesetze im Internet)

Unabhängig von der abschließenden strafrechtlichen Bewertung halten wir pauschalisierende Aussagen dieser Art gesellschaftlich für hochproblematisch.

Sie treffen nicht eine abstrakte Regierung oder einen Staat, sondern können auf eine große und außerordentlich heterogene Bevölkerung in Deutschland zurückwirken.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten zum jüngsten verfügbaren Stand 284.225 Menschen mit russischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Im Jahr 2025 wurden zudem 19.700 Menschen mit russischer Staatsangehörigkeit eingebürgert – 51 Prozent mehr als im Vorjahr. (destatis.de)

Hinzu kommen deutsche Staatsangehörige russischer oder postsowjetischer Herkunft, Russlanddeutsche, Familien mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten sowie Menschen mit biografischen oder familiären Verbindungen zu Russland, Belarus, der Ukraine, Kasachstan und anderen Staaten des postsowjetischen Raums.

Allein seit Mitte der 1980er Jahre kamen gut 2,3 Millionen russlanddeutsche (Spät-)Aussiedler und Angehörige ihrer Familien nach Deutschland. Die russischsprachigen und postsowjetisch geprägten Gemeinschaften gehören damit seit Jahrzehnten zu den großen und vielfältigen Bevölkerungsgruppen der deutschen Einwanderungsgesellschaft. (bpb.de)

Dass pauschale Zuschreibungen reale Auswirkungen haben können, ist keine abstrakte Befürchtung.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat dokumentiert, dass sich nach Beginn des russischen Angriffskrieges auch russischstämmige Menschen wegen Benachteiligungen an ihre Beratung wandten. Der gemeinsame Bericht stellt ausdrücklich fest, dass Vorbehalte gegenüber Russland teilweise auf russischstämmige Menschen in Deutschland übertragen wurden, obwohl diese keinerlei Verbindung zum Krieg oder zur russischen Regierung hatten. Als konkretes Beispiel nennt der Bericht Fälle, in denen Betroffenen eine medizinische Behandlung verweigert worden sei. (Antidiskriminierungsstelle)

Auch im Bereich von Geldleistungen und Bankdienstleistungen dokumentiert die Antidiskriminierungsstelle Beschwerden aufgrund ethnischer Herkunft beziehungsweise Staatsangehörigkeit. Der Bericht hält ausdrücklich fest, dass Beschwerden über verweigerte Bankdienstleistungen aufgrund der Staatsangehörigkeit im betreffenden Berichtszeitraum insbesondere russische Staatsangehörige betrafen. (Antidiskriminierungsstelle)

Bereits 2022 registrierten deutsche Behörden zudem Übergriffe gegen Menschen mit russischer, belarussischer oder ukrainischer Staatsangehörigkeit. Die Bundesregierung berichtete beispielsweise über Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige dieser Gruppen. (Deutscher Bundestag)

Vor diesem Hintergrund ist die Sprache führender Politikerinnen und Politiker keine Nebensache.

Wenn pauschale Formulierungen über eine gesamte nationale Gruppe in reichweitenstarken Medien verbreitet, in sozialen Netzwerken vervielfältigt und aus ihrem ursprünglichen Kontext heraus weitergetragen werden, können sie gesellschaftliche Vorurteile verstärken und praktische Benachteiligungen im Berufs- und Alltagsleben begünstigen.

Eine spätere Präzisierung kann die öffentliche Wirkung einer zuvor millionenfach wahrnehmbaren oder vielfach weiterverbreiteten Formulierung nicht automatisch ungeschehen machen.

Deshalb geht es uns ausdrücklich nicht darum, politische Kritik an Russland oder an der russischen Regierung einzuschränken. Eine demokratische Gesellschaft muss auch sehr harte politische Auseinandersetzungen aushalten.

Die Grenze unserer Sorge verläuft dort, wo zwischen einem Staat, einer Regierung oder konkret verantwortlichen Personen einerseits und Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen nationalen Herkunft andererseits sprachlich nicht mehr sauber unterschieden wird.

Russischsprachige Gemeinschaften in Deutschland vertreten unterschiedlichste politische Auffassungen und befinden sich in ebenso unterschiedlichen persönlichen Lebenslagen. Zu ihnen gehören langjährig hier lebende Familien, deutsche Staatsangehörige, Menschen mit russischer Staatsangehörigkeit, Russlanddeutsche, Oppositionelle, Kriegsgegner, Geflüchtete und Schutzsuchende ebenso wie Menschen, die zu einzelnen politischen Fragen völlig andere Auffassungen vertreten als wir.

Manche haben bereits erhebliche persönliche, familiäre oder berufliche Konsequenzen aufgrund ihrer politischen Haltung, ihrer Herkunft oder ihrer grenzüberschreitenden Familienbiografien zu tragen.

Die Folgen pauschalisierender Sprache treffen jedoch nicht nur Anhänger einer bestimmten Regierung oder politischen Position. Sie können alle treffen, denen eine Herkunft zugeschrieben wird.

Wir verstehen uns als politische Kraft, die für die Rechte unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen eintritt. Gerade innerhalb der russischsprachigen Gemeinschaften ist die Unterstützung des BSW dafür ausdrücklich keine Voraussetzung.

Es geht um eine grundlegende demokratische Überzeugung: Menschenrechte, Menschenwürde und rechtsstaatliche Gleichbehandlung hängen nicht davon ab, welche Partei jemand wählt, welche außenpolitische Position jemand vertritt oder welchen Pass die eigene Familie besitzt.

Meinungsvielfalt und kontroverse politische Debatten gehören zur Demokratie. Ebenso unverzichtbar sind jedoch eine präzise Sprache, die Unterscheidung zwischen staatlicher Verantwortung und individueller Herkunft sowie die Wahrung der Menschenwürde.

Deshalb bitten wir nicht um politische Vorverurteilung, sondern um das Gegenteil: um eine unabhängige, sachliche und rechtsstaatliche Prüfung

Strafantrag Strack-Zimmermann Donwload (PDF)