Stellungnahme des BSW – Bündnis Sahra Wagenknecht zu den Forderungen des Verbands Bildung und Erziehung (VBE)
Völlig unzureichender Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte über 52 Jahre muss dringend verbessert werden!
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erklärt sich in aller Deutlichkeit solidarisch mit den angestellten Lehrkräften in Berlin, die aufgrund ihres Alters (über 52 Jahre) seit 2023 nicht mehr verbeamtet werden können und seither unter erheblichen finanziellen Nachteilen leiden. Wir sehen in der derzeitigen Ausgestaltung des sogenannten „Nachteilsausgleichs“ eine klare Verletzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – und fordern einen echten, gerechten Ausgleich in allen betroffenen Bereichen.
Gerechtigkeit für Lehrkräfte über 52 Jahre:
Der von der VBE-Berlin skizzierte Zweiklassen-Zustand unter Lehrkräften ist sozialpolitisch und moralisch untragbar. Lehrkräfte, die viele Jahre Dienst für das Berliner Schulsystem geleistet haben, dürfen nicht abgestraft werden, nur weil sie das Pensionsalter oder bestimmte verbeamtungsfähige Altersgrenzen jetzt überschreiten. Ihre Arbeitsleistung war – und ist – von zentraler Bedeutung für den Schulbetrieb in Berlin. Es ist eine Frage der Würde und Gerechtigkeit, dass gerade diese Kolleginnen und Kollegen nicht dauerhaft benachteiligt werden.
Drei zentrale Nachteilskomponenten: Das BSW unterstützt ausdrücklich die Forderungen der VBE in Bezug auf die drei wesentlichen Benachteiligungsbereiche:
Gehalt in der Erwerbszeit:
Der Ausgleich muss so gestaltet sein, dass angestellte Lehrkräfte finanziell gegenüber verbeamteten Lehrkräften zumindest annähernd gleichgestellt werden. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Ausgleichszahlungen oder Zulagen, damit der Gehaltsnachteil kompensiert wird.
Rente vs. Pension:
Hier sehen wir die gravierendste Ungleichheit: Die Differenz zwischen den Ansprüchen angestellter Lehrkräfte in der gesetzlichen Rentenversicherung und verbeamteten Lehrkräften mit Pension ist massiv, wie die transparente Berechnung der VBE belegt. Ein effektiver Nachteilsausgleich muss sicherstellen, dass die Rentenansprüche dieser Lehrkräfte spürbar verbessert werden – etwa durch zusätzliche Einzahlungen in eine Betriebsrente, durch einen Zuschuss oder sonstige Renteninstrumente, die den zukünftigen Rentenbezug deutlich aufwerten.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
Die Lohnfortzahlung für angestellte Lehrkräfte im Krankheitsfall darf nicht geringer ausgestaltet sein als bei verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Ein wirksamer Ausgleich muss sicherstellen, dass es keine Diskriminierung bei Krankheit gibt. Wir fordern, dass bei Lohnfortzahlungsregelungen ein fairer, dauerhafter Mechanismus geschaffen wird.
Haushaltspolitische Einwände dürfen nicht zur Blockade werden:
Das BSW lehnt den Verweis auf angebliche Haushaltszwänge als Argument gegen einen angemessenen Ausgleich ab. Wenn finanzielle Rückstellungen für Beamtenbelange möglich waren (etwa vom Finanzsenator), dann muss auch ein Ausgleich für diese Gruppe angestellt beschäftigter Lehrkräfte möglich sein. Für eine vergleichsweise kleine, fest umrissene Gruppe von Lehrkräften, die schon lange im Dienst sind, darf es keinen Vorbehalt geben. Gerechtigkeit erfordert, dass vergleichbare Professionen gleich behandelt werden – auch bei der Finanzierung.
Langfristige Folgen und Dringlichkeit:
Der Nachteil für diese Lehrkräfte wirkt sich nicht nur kurzfristig aus, sondern über die gesamte verbleibende Berufslaufzeit und darüber hinaus in der Rente. Je länger der Ausgleich auf sich warten lässt, desto gravierender ist der langfristige Schaden – insbesondere bei Renteneinzahlungen, wo Laufzeiten entscheidend sind. Das BSW fordert daher eine umgehende, zügige und verbindliche Lösung, um den entstandenen Schaden zu begrenzen.
BSW als fester Partner der Gewerkschaften:
Das BSW steht eng an der Seite von Gewerkschaften wie dem VBE, wenn es um gerechte Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte geht. Eine solide Bildungs- und Schulpolitik kann nicht ohne faire Entlohnung und soziale Absicherung derjenigen funktionieren, die tagtäglich Verantwortung für unsere Schülerinnen und Schüler tragen.
Wertepolitische Dimension:
Für uns geht es nicht nur um finanzielle Ausgleiche, sondern um ein klares Signal: Der öffentliche Dienst darf nicht in Kasten zerfallen, in eine First Class für Beamte und „Second Class“ für Angestellte. Wer gleich viel leistet – und gerade wer viele Jahre in den Schulen gearbeitet hat – hat Anspruch auf gleichwertige Behandlung. Das ist eine Frage sozialer Gerechtigkeit und Respekt vor dem Dienst am Gemeinwohl.
Forderung an den Berliner Senat:
Wir fordern den Berliner Senat, insbesondere die Bildungs- und Finanzsenatoren, dazu auf:
- umgehend in Verhandlungen mit VBE, Personalräten und weiteren Betroffenen einzutreten.
- ein Modell für einen fairen Nachteilsausgleich zu entwickeln, das alle drei genannten Bereiche umfassend berücksichtigt.
- die Finanzierung dieser Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen – ohne einen generellen Haushaltsvorbehalt, sondern mit priorisierter
Mittelbereitstellung. - die Ergebnisse transparent zu kommunizieren und regelmäßig zu evaluieren, um sicherzustellen, dass der Ausgleich wirksam ist.
Fazit:
Das BSW bekräftigt: Der gegenwärtige Zustand ist ungerecht, der bislang bestehende Ausgleich völlig unzureichend. Wir stehen auf der Seite der angestellten Lehrkräfte über 52 Jahre, fordern einen echten und nachhaltigen Nachteilsausgleich und appellieren an die politisch Verantwortlichen in Berlin, rasch und entschlossen zu handeln. Es geht um Gerechtigkeit, Anerkennung und Wertschätzung für Menschen, die das Rückgrat des Berliner Schulwesens bilden.


